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Lebenshilfe Marburg - Standpunkte

Besserer Schutz vor Gewalt durch Frauenbeauftragte in Werkstätten


Frauenbeauftragte mit Behinderung sind ein wichtiger Schritt, um behinderte Frauen zu stärken und so besser vor Gewalt zu schützen

Mehr als 125.000 Frauen arbeiten bundesweit in rund 680 Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Noch bis zum 30. November werden in ganz Deutschland neue Werkstatträte gewählt und dabei erstmals auch Frauenbeauftragte mit Behinderung. „Das ist ein wichtiger Schritt, um behinderte Frauen zu stärken und so besser vor Gewalt zu schützen“, erklärt Ulla Schmidt, MdB, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November.

Laut einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2011 werden Frauen mit Behinderung zwei- bis dreimal häufiger Opfer von Gewalt als nicht behinderte Frauen.  Bei Belästigungen, Mobbing, Missbrauch und anderen Formen der Gewalt können sich jetzt die weiblichen Werkstatt-Beschäftigten zusätzlich an ihre neuen Frauenbeauftragten wenden. „Ich finde es wichtig, dass die Frauen die Möglichkeit haben, zu jemandem zu gehen, der mit ihnen auf Augenhöhe ist und zu dem sie Vertrauen haben“, sagt Eva Nicklas, Frauenbeauftragte der Lebenshilfe-Lahnwerkstätten in Marburg. Ulla Schmidt ergänzt: „Die Werkstätten müssen nun darauf achten, dass die Frauenbeauftragten und ihre Assistentinnen gut geschult und so auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet werden.“

Die novellierte Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) verpflichtet seit 2017 alle Werkstätten zur Einführung einer Frauenbeauftragten, die in ihrem Amt durch eine Vertrauensperson ohne Behinderung unterstützt wird. Zudem gibt die neue WMVO den Werkstatträten mehr Mitbestimmungsrechte.

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