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Lebenshilfe Marburg - Standpunkte

Berlin. Am 26. März ist es 15 Jahre her, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland rechtskräftig wurde. Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.:

Berlin. Ob vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien wie das Down-Syndrom weiter als gesetzliche Kassenleistung zulässig sind, muss dringend überprüft werden. Das fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März. Laut Lebenshilfe ist die Zahl der sogenannten nicht-invasiven Pränataltests – kurz NIPT – alarmierend hoch. Beabsichtigt war, dass schwangere Frauen die Tests nur in bestimmten Fällen auf Kosten der Krankenkassen in Anspruch nehmen können. „Weit mehr als 100.000 solcher Bluttests im ersten Halbjahr 2023 sind keine Ausnahmen mehr. Wie wir befürchtet haben, deutet alles darauf hin, dass der NIPT schon jetzt zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden sind. Davor haben wir von Anfang an gewarnt“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin.

Hadamar (-). Große Ehre für Maren Müller-Erichsen. Die frühere Behindertenbeauftragte des Landes Hessen sowie heutige Aufsichtsratsvorsitzende der Lebenshilfe Gießen wurde bei der jüngsten Mitgliederversammlung des Fördervereins der Gedenkstätte Hadamar für ihr langjähriges Engagement, das sich in diesem Jahr zum 25. Mal jährt, gewürdigt. Auch Susanne Selbert, Landesdirektorin des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (LWV), war anlässlich der Auszeichnung zugegen.